Genehmigt mit der Verordnung des Geschäftsführers
der GETCOURSE SYSTEM LLC
S.V. Mikhailov
(Verordnung vom 3. Januar 2022)
Lizenzvertrag & Angebot
(Nachfolgend – “Vertrag”)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung GETCOURSE SYSTEM LLC, nachfolgend “Lizenzgeber” genannt, einerseits, und eine natürliche oder juristische Person oder ein selbständiger Unternehmer, nachfolgend “Lizenznehmer” genannt, andererseits, gemeinsam als “Parteien” bezeichnet, beabsichtigen, einen Vertrag wie folgt abzuschließen:
1. Begriffe und Definitionen
1.1. Angebot — ein öffentliches Angebot des Lizenzgebers, das gemäß der geltenden Fesetzgebung erstellt wurde und an jegliche Personen gerichtet ist mit der Absicht, diesen Vertrag zu den Bedingungen des allgemeinen Vertrags zu schließen.
1.2. Annahme — volle und vorbehaltlose Zustimmung zu den Vertragsbedingungen durch Vornahme von Handlungen, die unter Ziffer 2.2. dieses Vertrags genannt sind.
1.3. Einfache nicht ausschließliche Lizenz — das Recht auf Nutzung des Programms auf dem Service des Lizenzgebers für eigenen Gebrauch unter einem vom Lizenzgeber genannten Namen innerhalb der Grenzen, die in diesem Vertrag festgelegt sind.
1.4. Lizenzgebühr (bzw. “Tarifplan”) — Preis des Rechts auf Nutzung der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz für das Programm. Er ist unter der Adresse https://get-course.de angegeben.
1.5. Gebühr für zusätzliche Dienstleistungen – Preis der Dienstleistungen, die vom Lizenznehmer im Rahmen der Nutzung der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz bestellt werden.
1.6. Programm — EDV-Programm “GetCourse 2.0”, eine in objektiver Form erstellte Gesamtheit von Daten und Befehlen, einschließlich des Ausgangstextes, der Datenbank, audiovisueller Werke, die vom Lizenzgeber in dieses EDV-Programm aufgenommen sind, sowie jegliche Unterlagen für dessen Nutzung. Die Rechte auf das Programm gehören dem Lizenzgeber. Eine ausführlichere Beschreibung der Programmfunktion ist auf get-course.de verfügbar.
1.7. Benutzerkonto bzw. Account — virtuelles Werkzeug für die persönliche Selbstbedienung des Lizenznehmers, das auf der offiziellen Website get-course.de platziert ist.
1.8. Ticket — elektronischer Antrag mit Beschreibung der Probleme und Fehler beim Betrieb des Programms, der an die allgemeine E-Mail-Adresse des technischen Unterstützungsdienstes info@get-course.de gesendet wird.
1.9. Zusätzliche Dienstleistungen — Dienstleistungen des Lizenzgebers zur Einrichtung des Benutzerkontos des Lizenznehmers sowie zur technischen Unterstützung (technischen Beratung) des Lizenznehmers im Zeitraum der Programmnutzung. Diese Dienstleistungen fallen nicht in den Geltungsbereich der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz und werden deshalb vom Lizenznehmer separat bestellt und bezahlt. Ein ausführliches Verzeichnis der Zusätzlichen Dienstleistungen ist unter der Adresse https://get-course.de verfügbar. Zu den Zusätzlichen Dienstleistungen gehören auch Dienstleistungen zur Vergrößerung des Umfangs des Informationsspeichers des Lizenznehmers.
1.10. Benutzer — Personen, die den Zugriff auf die Inhalte des Lizenznehmers bekommen möchten und sich in seinem Account angemeldet haben.
1.11. Autorisierte Benutzer — Personen, denen der Lizenznehmer den Zugriff auf seinen Account gewährt hat.
1.12. Server des Lizenzgebers — spezialisierter Computer oder spezialisierte Geräte für die Programmnutzung. Der Lizenzgeber verfügt über eigene und gemietete Server.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer das Recht (die einfache nicht ausschließliche Lizenz) auf die Nutzung des Programms im Rahmen dessen Funktionmöglichkeiten durch den Programmbetrieb (Fernzugriff zum Programm per Internet) ausschließlich zum eigenen Gebrauch durch den Lizenznehmer ohne das Recht, Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.
2.2. Als Annahme dieses Angebots wird von den Parteien die Vornahme einer in diesem Punkt aufgeführten Handlungen erachtet:
1.Setzung eines Häkchens in der Markierungsbox im speziellen Abschnitt zur Bestätigung der Zustimmung zum Text dieses Vertrags.
2.Verifizierung der E-Mail-Adresse, die beim Besuch zwecks Anmeldung unter dem Hyperlink, der an die vom Lizenznehmer angegebene E-Mail-Adresse gesendet wurde, angegeben wurde.
3.Geldmittelüberweisung durch den Lizenznehmer auf das Verrechnungskonto des Lizenzgebers als Bezahlung der Lizenzgebühr.
2.3. Der Lizenzgeber darf den Text dieses Vertrags zu jeder Zeit in einseitiger Weise ändern, indem er eine neue Fassung davon unter der Adresse https://get-course.de/ veröffentlicht. Aus diesem Grund ist der Lizenznehmer verpflichtet, mindestens ein Mal in zwei Wochen an diese Adresse zu gehen, um den jeweils aktuellen Text einzusehen. Sollte der Lizenznehmer innerhalb von 5 (fünf) Tagen ab Tag der Veröffentlichung der Angebotsänderungen dem Lizenzgeber keine Benachrichtigung darüber zusenden, dass er diesen Änderungen nicht zustimmt und deshalb den Vertrag einseitig kündigt, gilt dies, dass der Lizenznehmer mit allen Änderungen dieses Vertrags einverstanden ist.
2.4. Der Lizenzgeber initiiert nicht und kontrolliert nicht die Veröffentlichung jeglicher Informationen beim Programmbetrieb durch den Lizenznehmer, er übt keinen Einfluss auf den Inhalt und die Integrität des Programms aus und weiß nicht und kann zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Informationen nicht wissen, ob durch diese Informationen die vom Gesetz geschützten Rechte und Interessen Dritter, internationale Verträge und das geltende Recht verletzt werden.
2.5. Beim Vorhandensein jeglicher begründeter Zweifel an der Gesetzmäßigkeit des vom Lizenznehmer veröffentlichten Inhalts ist der Lizenzgeber berechtigt, das Benutzerkonto des Lizenznehmers zu sperren, ohne die Gründe dafür angeben sowie die Geldmittel zurückzahlen zu müssen. Sollte der Lizenzgeber Anfragen der zuständigen Behörden des Staates hinsichtlich eines konkreten Lizenznehmers und des von ihm veröffentlichten Materials bekommen, ist der Lizenzgeber voll und bedingungslos berechtigt, alle angefragten und in seinem Besitz befindlichen Informationen, einschließlich der Logdateien, IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Vor-, Vaters- und Nachnamen und sonstiger Informationen dieser Art, zur Verfügung zu stellen.
2.6. Die Annahme dieses Vertrags durch den Lizenznehmer bedeutet seine volle Zustimmung zum Empfang von Werbe- und Informationsnachrichten (Mitteilungen und Benachrichtigungen) vom Lizenzgeber. Diese Nachrichten werden an die E-Mail-Adresse und Telefonnummer versendet, die vom Lizenznehmer bei der Anmeldung angegeben wurden. Der Lizenznehmer ist berechtigt, Werbe- und Informationsnachrichten an seine Benutzer zu versenden, vorausgesetzt, dass er ihre Zustimmung dazu bekommen hat.
2.7. Mit diesem Vertrag werden dem Lizenznehmer keine Rechte auf Benutzung der Handels- und Dienstleistungsmarken des Lizenzgebers gewährt.
2.8. Die Programmalgorithmen und Programmcodes (auch Teile davon) stellen ein Geschäftsgeheimnis des Lizenzgebers dar. Jedwede Benutzung dieser Elemente oder des Programms unter Verletzung der Bedingungen dieses Vertrags gilt als Verstoß gegen die Rechte des Lizenzgebers und dient als ausreichender Grund für die Aberkennung der Rechte, die dem Lizenznehmer gemäß diesem Vertrag gewährt wurden.
3.1. Der Lizenznehmer ist berechtigt:
3.1.1. den Benutzern und sonstigen Dritten Zugriff auf die im Ergebnis des Programmbetriebes zusammengestellten Informationen zwecks Erstellung von Gesamtberichten zu gewähren;
3.1.2. in seinem Account Zugriff auf das Programm zwecks Programmnutzung Drittpersonen zu gewähren, unter denen die Mitarbeiter des Lizenznehmers sowie Personen, die mit ihm in zivilrechtlichen (vertraglichen) Beziehungen stehen, verstanden werden. Dabei ist der Lizenznehmer für die Handlungen solcher Personen im Account verantwortlich, was bedeutet, dass alle Handlungen, die im Account von solchen Personen vorgenommen wurden, als Handlungen des Lizenznehmers selbst gelten werden.
3.2. Der Lizenznehmer ist verpflichtet:
3.2.1. das Programm nur gemäß den Rechten und Verfahren zu benutzen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind;
3.2.2. Zahlungen gemäß diesem Vertrag zu leisten.
3.3. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt:
3.3.1. Unterlizenzen zu jeglicher Nutzung des Programms oder der Teile davon an Dritte zu erteilen;
3.3.2. das Programm herunterzuladen, zu ändern, zu verbreiten oder es auf eine andere Weise zu benutzen, die in diesem Vertrag nicht ausdrücklich genannt ist.
3.4. Der Lizenzgeber ist verpflichtet:
3.4.1. innerhalb von 3 (drei) Werktagen ab Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Lizenznehmer diesem das Programmnutzungsrecht zu gewähren (als Datum der Erfüllung der Zahlungsverpflichtung durch den Lizenznehmer gilt das Datum des Eingangs der Geldmittel auf dem Verrechnungskonto des Lizenzgebers);
3.4.2. das Programmnutzungsrecht täglich und rund um die Uhr zu gewähren, mit Ausnahme des Zeitraums für die Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen, die höchstens 24 Stunden im Monat in Anspruch nehmen;
3.4.3. Informationen zu den die Programmfunktion betreffenden Fragen per E-Mail und Blog bereitzustellen. Die aktuellen E-Mail-Adressen befinden sich im Abschnitt “Kontakte” auf der offiziellen Website get-course.de;
3.4.4. Informationen über die Upgrades der aktuellen Programmversion, die während der Laufzeit dieses Vertrags vorgenommen wurden, bereitzustellen;
3.4.5. soweit es technisch möglich ist, eventuelle Programmstörungen, die durch Verschulden des Lizenzgebers entstanden sind, aufgrund des Tickets des Lizenznehmers zu beheben, es sei denn, die Programmstörungen sind durch Verschulden des Lizenznehmers entstanden.
3.5. Der Lizenzgeber ist berechtigt:
3.5.1. den Vertrag zu kündigen oder dem Lizenznehmer das Programmnutzungsrecht zu verweigern, falls vom Lizenznehmer die Zahlungsfristen verletzt werden, oder aus anderen Gründen, die in diesem Vertrag vorgesehen sind;
3.5.2. neue Veröffentlichungen und Versionen des Programms herauszugeben, Bedingungen für deren Bereitstellung dem Lizenznehmer sowie neue Bedingungen für die technische Unterstützung und Betreuung festzulegen;
3.5.3. Dritte zwecks Erbringung von Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag heranzuziehen;
3.5.4. den Zugriff des Lizenznehmers auf das Programm zeitweilig einzustellen und/oder den Tarifplan des Lizenznehmers in einseitiger Weise zu ändern, wenn aktuelle Programmkennwerte über den Rahmen des verwendeten Tarifplans hinausgehen.
3.5.5. Der Lizenznehmer ist mit dem Recht des Lizenzgebers einverstanden, die Tätigkeit des Lizenznehmers im Rahmen der Arbeit mit dem Programm zu analysieren, um die Qualität der Dienstleistungserbringung zu erhöhen und die Funktionsmöglichkeiten des Programms zu optimieren. Die gewonnenen Informationen unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dabei kann ein Teil der anonymisierten statistischen Informationen, die keinen Bezug auf konkrete Lizenznehmer haben, vom Lizenzgeber zu wissenschaftlichen Forschungszwecken sowie für Auftritte mit Vorträgen auf Seminaren, Konferenzen, Vorlesungen und Trainings verwendet werden.
3.5.6. Der Lizenzgeber darf jegliche Daten aus dem Benutzerkonto des Lizenznehmers, wie es im Punkt 1.7 dieses Vertrags definiert ist, mittles API, d.h. mittels Funktionen, Befehle und anderer Programmwerkzeuge bereitstellen, die den autorisierten Benutzern die Einsicht in die Daten aus dem Benutzerkonto des Lizenznehmers ermöglichen.
3.6. Der Lizenzgeber haftet nicht für jeglichen Schaden, jeglichen Verlust der Einkünfte, des Gewinns, der Informationen oder Ersparnisse, die mit der Nutzung oder Nutzungsunmöglichkeit des Programms verbunden sind, einschließlich des Falls, wenn er vom Lizenznehmer über die Möglichkeit eines solchen Schadens benachrichtig wurde, oder infolge eines Klageantrags eines Dritten entstanden sind.
4. Testzeitraum
4.1. Der Lizenznehmer meldet sich auf der Website getcourse.ru an. Nach den Ergebnissen der Anmeldung auf der Website wird ein Benutzerkonto des Lizenznehmers erstellt, und der Lizenznehmer erhält vom Lizenzgeber per E-Mail Autorisierungsinformationen für den Zugang zu dem auf dem Internet-Server untergebrachten Programmexemplar. Dieser Datenaustausch wird von den Parteien als Beginn des Zeitraums zum Testen des Programmexemplars erachtet, der höchstens 14 (vierzehn) Kalendertage ab Tag der Benutzerkontoerstellung dauern kann.
4.2. Im Laufe des Zeitraums zum Testen der Programmnutzung, spätestens jedoch 30 (dreißig) Kalendertage nach Gewährung dem Lizenznehmer des Zugriffs auf das Programmexemplar, stellt der Lizenznehmer einen Antrag auf den Erwerb der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz und/oder auf Erbringung von Zusätzlichen Dienstleistungen, indem er ein spezielles elektronisches Formular (Antragsformular) in seinem Account ausfüllt.
4.3. Beim Ausfüllen des Antragsformulars gibt der Lizenznehmer den von ihm ausgewälten Tarifplan und den Zeitraum für den Erwerb der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz für das Programm an. Beim Erwerb der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz für das Programm wird der Testzeitraum in den Gültigkeitszeitraum der Lizenz eingeschlossen. In Abhängigkeit von den im Antrag angegebenen Daten wird die Vergütung des Lizenzgebers und, soweit anwendbar, der Preis der Zusätzlichen Dienstleistungen berechnet.
4.4. Beim Verzicht auf das Programmnutzungsrecht, der sich in fehlender Bezahlung der Lizenzgebühr äußert, oder wenn im Account eine schriftliche Verweigerung vorliegt, sperrt der Lizenzgeber den tatsächlichen Zugang des Lizenznehmers zur Programmnutzung und/oder stellt das Speichern der Daten des Lizenznehmers auf dem Internet-Server ein. Falls zwischen dem Ende des Testzeitraums und der Zahlung der Lizenzgebühr eine Pause entstanden ist, kann der Lizenzgeber die Ausübung des Programmnutzungsrechts durch den Lizenznehmer nach Eingang beim Lizenzgeber des entsprechenden Zahlungsbetrags wiederherstellen.
4.5. Nach der Zahlung der Lizenzgebühr gewährt der Lizenzgeber dem Lizenznehmer einen ständigen Zugang zum Programm für die Dauer des gemäß dem Tarifplan bezahlten Zeitraums. Der jeweilige Zeitraum beginnt am Tag des Eingangs der vom Lizenznehmer eingezahlten Lizenzgebühr auf dem Verrechnungskonto des Lizenzgebers gemäß den Bedingungen dieses Vertrags. Wenn der Lizenznehmer dabei in der Zeit der Inanspruchnahme des entsprechenden Tarifplans die Entscheidung trifft, ihn zu wechseln, und einen anderen Tarifplan bezahlt, so ist dieser Tarifplan neu zu berechnen, d.h. um den Betrag des zuvor bezahlten jedoch praktisch nicht benutzten Tarifs zu reduzieren.
4.6. Sollten beim weiteren Programmbetrieb Fehler festgestellt werden, sendet der Lizenznehmer dem Lizenzgeber ein Ticket. Das Ticket wird im Erfassungssystem des Lizenzgebers registriert, und der Lizenzgeber sendet dem Lizenznehmer eine Antwort über den Empfang seines Antrags, wonach die Arbeit zur Behebung der festgestellten Mängel beginnt. Die Frist und das Verfahren für die Behebung werden vom Lizenzgeber selbständig, je nach technischer Möglichkeit und der Fehlerursache bestimmt.
5. Preis und Verrechnungsverfahren
5.1. Die Lizenzgebühr (der Tarifplan), die Verlängerung der einfachen nicht ausschließlichen Lizenz für das Programm und die Zusätzlichen Dienstleistungen werden in Form einer 100%-igen Vorauszahlung binnen 3 (drei) Werktagen ab Tag der Rechnungsausstellung durch den Lizenzgeber bezahlt.
5.1.1.Wenn die Verzögerung bei der Zahlung der Lizenzgebühr 7 (sieben) und mehr Tage beträgt, erlischt die Gültigkeit der Lizenz. Der Eingang der Zahlung nach Ablauf der in diesem Punkt angegebenen Frist gilt als Abschluss eines neuen Lizenzvertrags zu gleichen Bedingungen, die von den Parteien früher vereinbart wurden.
5.1.2. Wenn die Verzögerung bei der Zahlung der Lizenzgebühr weniger als 7 (sieben) Tage beträgt, wird die Gültigkeitsdauer der Lizenz verlängert. Dabei wird der letzte bezahlte Tag, an dem die Lizenz noch benutzt wurde und nach dessen Ablauf der Lizenznehmer das Programmnuntzugsrecht verliert, als Datum gelten, ab dem die Gültigkeitsdauer für den nächsten bezahlten Zeitraum verlängert wird.
5.2. Wenn die vom Lizenznehmer erhaltene Rechnung nicht binnen der im Punkt 5.1. angegebenen Frist bezahlt wird und die Höhe der Lizenzgebühr (des Tarifplans) und der Preis der Zusätzlichen Dienstleistungen im nichtbezahlten Zeitraum sich ändern werden, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die neuen Beträge zu bezahlen, andernfalls darf der Lizenzgeber von diesem Vertrag in einseitiger Weise zurücktreten.
5.3. Der Preis der Zusätzlichen Dienstleistungen wird, wenn er nicht ausdrücklich auf der Website https://get-course.de angegeben ist, von den Parteien zusätzlich per E-Mail vereinbart. Nach der Vereinbarung des Preises wird für den Lizenznehmer eine Rechnung ausgestellt. Die Tatsache, dass die Rechnung bezahlt wurde, bedeutet, dass der Lizenznehmer mit dem Rechnungsbetrag völlig einverstanden ist.
5.4. Die Verrechnungen nach diesem Vertrag erfolgen in Euro und US-Dollar gemäß den geltenden Gesetzen.
5.5. Dem Lizenznehmer, der eine natürliche Person ist, wird die Möglichkeit gewährt, die Zahlungen nach diesem Vertrag über Zahlungssysteme zu leisten. Informationen über solche Möglichkeiten werden vom Lizenzgeber im Benutzerkonto des Lizenznehmers veröffentlicht oder ihm auf seine Anfrage bereitgestellt.
5.6. Als Zeitpunkt der Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Lizenznehmer gilt das Datum des Eingangs des vollen Geldbetrags auf dem Verrechnungskonto des Lizenzgebers.
5.7. Bei einem vorzeitigen Erlöschen dieses Vertrags, gleich aus welchen Gründen, ist der Lizenzgeber berechtigt jedoch nicht verpflichtet, die Geldmittel zurückzuzahlen. Das Rückzahlungsverfahren und der zurückzuzahlende Betrag werden mit jedem Lizenznehmer per E-Mail individuell vereinbart. Falls der Lizenznehmer die Zahlung an den Lizenzgeber gemäß den Bedingungen einer vom Lizenzgeber durchgeführten Aktion geleistet hat, werden bei der Entscheidung über die Rückzahlung der im Rahmen einer Aktion gezahlten Beträge die Lizenzgebühr und/oder die Preise der Zusätzlichen Dienstleistungen neu berechnet, und die Rückzahlung erfolgt gemäß den vom Lizenzgeber festgesetzten aktuellen Tarifen und nicht gemäß den Aktionstarifen.
5.8. Der Lizenzgeber darf die Höhe der Lizenzgebühr (des Tarifplans), den Preis der Zusätzlichen Dienstleistungen sowie die Höhe der Rabatte (falls vorhanden) in einseitiger Weise ändern. Der Lizenzgeber informiert den Lizenznehmer über die Änderung der Höhe der Lizenzgebühr (des Tarifplans) und des Preises der Zusätzlichen Dienstleistungen spätestens 5 (fünf) Tage ab Tag der Beschlussnahme über die Änderungen. Der Lizengeber ist berechtigt, den Lizenznehmer nicht über die geänderte Rabatthöhe zu informieren, wenn die Rabatthöhenänderung die Höhe des Tarifplans oder den Preis der Zusätzlichen Dienstleistungen beeinflusst.
Sollte der Lizenznehmer mit diesen Änderungen nicht einverstanden sein, hat er dem Lizenzgeber über den Rücktritt von diesem Vertrag schriftlich mitzuteilen.
5.9 Spätestens am 5. (fünften) des Kalendermonats nach dem Monat, in welchem dem Lizenznehmer die Lizenz gewährt wurde und/oder Zusätzliche Dienstleistungen erbracht wurden, wird im Account des Lizenznehmers ein vom Lizenzgeber erstelltes Protokoll über erbrachte Dienstleistungen zum Herunerladen verfügbar.
Wenn binnen 3 (drei) Tagen ab Tag der Protokollveröffentlichung an die E-Mail-Adresse info@get-course.de keine E-Mail des Lizenznehmers mit Einwänden gegen den Protokollinhalt eingeht, werden die Verpflichtungen des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer als ordnungsgemäß erfüllt gelten. Das in diesem Punkt genannte Protokoll hat die gleiche Rechtskraft, wie ein Protokoll auf einem Papierträger. Wird es erforderlich, das Protokoll auf Papier oder über den elektronischen Dokumentenverkehr zu bekommen, hat der Lizenznehmer das Recht, sich an den Lizenzgeber mit der diesbezüglichen Anfrage an die E-Mail-Adresse info@get-course.de zu wenden.
6. Höhere Gewalt
6.1. Beim Eintritt der Umstände höherer Gewalt wie Naturkatastrophen, Havarien, Brände, Massenunruhen, Streiks, Kriegshandlungen, rechtwidrige Handlungen Dritter, Inkrafttreten der Rechtsvorschriften, Regierungsverordnungen und Verfügungen der Staatsorgane, die direkt oder indirekt die in diesem Vertrag genannten Tätigkeitsarten, die die Ausübung der Funktionen aus diesem Vertrag durch die Parteien verhindern, verbieten, sowie anderer Umstände, die nicht von der Willenserklärung der Parteien abhängen, werden sie von der Verantwortung für die Nichterfüllung der von ihnen übernommenen Verpflichtungen entbunden, wenn binnen 10 (zehn) Tagen ab Eintritt solcher Umstände und bei Vorhandensein von Kommunikationsmitteln die von Auswirkungen dieser Umstände betroffene Partei die jeweils andere Partei über diese Ereignisse in Kenntnis setzt sowie alle Maßnahmen zur alsbaldigen Beseitigung der Folgen der Umstände höherer Gewalt ergreift.
6.2. Die Partei, die infolge der Umstände höherer Gewalt Verluste erlitten hat, kann von der anderen Partei, die von den Umständen höherer Gewalt betroffen wurde, Nachweise des Ausmaßes der eingetretenen Ereignisse sowie deren Auswirkung verlangen.
7. Verantwortung der Parteien
7.1. Für die Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Vertrag tragen die Parteien die Verantwortung gemäß der geltenden Gesetzgebung.
7.2. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Übereinstimmung des Programms mit den Erwartungen, die der Lizenznehmer in dessen Nutzung setzt.
7.3. Der Lizenznehmer ist mit der Behauptung, es gibt keine Software, die fehlerfrei wäre, einverstanden.
7.4. Der Lizenzgeber trägt keine Verantwortung: — für jegliche Handlungen des Lizenznehmers, die mit der Nutzung der gewährten Lizenzen zusammenhängen; — für jegliche Schäden, die der Lizenznehmer infolge des Verlustes und/oder der Offenbarung seiner Daten erlitten hat; —für die Qualität der Services (insbesondere der Datenübertragungsservices), die für die Arbeit mit dem Programm erforderlich sind, wenn sie von Dritten organisiert werden, die nicht vom Lizenzgeber herangezogen wurden.
7.5. Der Lizenznehmer ist damit einverstanden, dass für die Arbeit mit dem Programm eine Software (Webbrowser, Betriebssysteme, usw.) und Geräte (Personalcomputer, Netzwerktechnik, usw.) erforderlich sind, die von Dritten erstellt und zur Verfügeng gestellt wurden, und dass der Lizenzgeber keine Verantwortung für die Qualität deren Arbeit tragen kann.
7.6. Der Lizenzgeber nimmt alle 24 Stunden eine Datensicherung vor und speichert die Daten des Lizenznehmers während der gesamten Laufzeit des Vertrags.
7.7. Bei einem Datenverlust durch Verschulden des Lizenzgebers unternimmt er alle erforderlichen Maßnahmen, um die Daten im Laufe von 3 Werktagen wiederherzustellen, soweit es technisch möglich ist.
7.8. Falls der Datenverlust durch die Handlungen des Lizenznehmers verursacht wurde, werden die Daten auf Antrag, der an den Lizenzgeber gesendet wird, wiederhergestellt. Die Wiederherstellung der Daten erfolgt nur bei Vorhandensein einer technischen Möglichkeit.
7.9. Alle Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten werden durch Verhandlungen beigelegt. Ist es nicht möglich, Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten durch Verhandlungen beizulegen, werden sie an das Wirtschaftsgericht (für juristische Personen) oder an ein Gericht ordentlicher Gerichtsbarkeit (für physische Personen) am Sitz des Lizengebers übergeben.
7.10. Der Lizenznehmer ist gegenüber Dritten persönlich verantwortlich, wenn beim Lizenzgeber und/oder Lizenznehmer Beschwerden wegen Empfangs von Werbe- und Informationsnachrichten ohne Zustimmung der Empfänger eingehen. Gehen solche Beschwerden beim Lizenzgeber ein, ist er berechtigt, nach seiner Wahl:
a) den Account des Lizenznehmers zu sperren oder
b) die Daten des Lizenznehmers an die Drittperson, die sich beschwert hat, zu übergeben, damit der Lizenznehmer und die Drittperson den Vorfall unmittelbar untereinander erledigen.
7.11. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für die Verbreitung/Änderung/Entfernung der Daten aus dem Account des Lizenznehmers, wenn diese Verbreitung/Änderung/Entfernung durch Handlungen im Account des Lizenznehmers selbst oder der von ihm beauftragten Dritten, insbesondere wenn die Verbreitung/Änderung/Entfernung mittels API erfolgte, verursacht wurde.
8. Gültigkeitsdauer und ordentliche Kündigung des Vertrags
8.1. Der Vertrag tritt am Tag seiner Annahme in Kraft und gilt unbefristet.
8.2. Dieser Vertrag kann aus den Gründen, die im Vertragstext dargelegt sind, auf Vereinbarung der Parteien sowie in einseitiger Weise mit einer Kündigungsfrist von 10 (zehn) Werktagen vorfristig gekündigt werden. Die Benachrichtigung über die einseitige Vertragskündigung bedarf der Schriftform.
9. Personenbezogene Daten
9.1. Im Zuge der Erfüllung dieses Vertrags werden vom Lizenzgeber folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Vor-, und Familienname;
- E-Mail-Adresse;
- Telefonnummer;
- sowie sonstige personenbezogene Daten, die vom Lizenznehmer selbständig, auf eigene Initiative, im Benutzerkonto angegeben wurden.
9.2. Personenbezogene Daten, die auf dem Server des Lizenzgebers verarbeitet werden, werden für die Zwecke der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Lizenzgebers gegenüber dem Lizenznehmer benutzt und verarbeitet.
9.3. Laut des Gesetzes “Über personenbezogene Daten” ist keine Zustimmung des Lizenznehmers zur Verarbeitung seiner Daten erforderlich. Laut des Gesetzes “Über personenbezogene Daten” ist der Lizenzgeber nicht verpflichtet, den entsprechenden Dienst über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Lizenznehmers zu benachrichtigen.
9.4. Der Lizenzgeber stellt keine personenbezogenen Daten des Lizenznehmers den Dritten bereit, es sei denn, der Lizenznehmer hat der Bereitstellung solcher Daten zugestimmt oder die Bereitstellung solcher Daten erfolgt auf behördliche Anordnung der bevollmächtigen Staatsorgane.
9.5. Die personenbezogenen Daten des Lizenznehmers werden vom Lizenzgeber während der Laufzeit des Vertrags gespeichert und nach der vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen des Lizenzgebers aus diesem Vertrag entfernt. Der Lizenznehmer kann seine personenbezogenen Daten im Account selbständig entfernen. Darüber hinaus kann der Lizenznehmer seine Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten zurückziehen, soweit im Vertrag nicht anders festgelegt, indem er in elektronischer Form an die Adresse info@get-course.de benachrichtigt.
9.6. Wird die Zustimmung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten vom Lizenznehmer zurückgezogen, ist der Lizenzgeber verpflichtet, deren Verarbeitung einzustellen und, wenn die Speicherung der personenbezogenen Daten zwecks ihrer Verabeitung nicht mehr erforderlich ist, sie innerhalb einer Frist von höchstens dreißig Tagen ab Tag des Eingangs der diesbezüglichen Benachrichtigung zu löschen.
9.7. Der Lizenzgeber ergreift alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Lizenznehmers vor unberechtigtem Zugriff Dritter auf diese Daten.
9.8. Personenbezogene Daten von Drittpersonen des Lizenznehmers
9.8.1. Die Parteien legen fest, dass der Beginn der Lizenznutzung gemäß diesem Vertrag (Ausübung der Tätigkeit des Lizenznehmers auf getcourse.ru) automatisch die Anmeldung der natürlichen Personen als Benutzer im Account des Lizenznehmers hinter sich zieht, dabei müssen die Personendaten solcher Dritter gemäß des Gesetzes “Über personenbezogene Daten” verarbeitet werden.
9.8.2. Laut des Gesetzes “Über personenbezogene Daten” beauftragt der Lizenznehmer als Bediener der Personendaten seiner Benutzer den Lizenzgeber mit Speicherung solcher Personendaten auf seinem Server unter Anwendung der erforderlichen Schutz-Firmware zwecks ordnungsgemäßer Erbringung der Dienstleistungen durch den Lizenznehmer.
9.8.3. Der Lizenzgeber ist verpflichtet, solche personenbezogenen Daten geheimzuhalten und deren Sicherheit bei der Speicherung zu gewährleisten.
9.8.4. Die Bestimmung über die Geheimhaltung gilt nicht, wenn die Bereitstellung der Daten dieser Art von einem Staatsorgan gefordert wurde.
10. Kontaktdaten
E-mail: info@get-course.de
Hauptgeschäftsführer Mikhailov S. V.